FAQ (häufig gestellte Fragen)

Kann mein kleines Kind mitfahren?

Wenn Sie Kinder haben und diese mitfahren möchten, ist das nur teilweise möglich. Einzelheiten findet man in der Straßenverkehrsordnung §21. Zusammengefasst kann man jedoch Folgendes sagen:

Fahrzeuge ohne Gurte:
Kinder unter 3 Jahren dürfen generell nicht in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurten befördert werden. Bei Kindern ab dem dritten Lebensjahr spielt die Größe eine entscheidende Rolle. Sollten die Kinder unter 150 cm groß sein, dürfen sie nur auf den hinteren Sitzen Platz nehmen. Bei Kinder über 150 cm ist der Beifahrersitz ebenfalls gestattet. Dies gilt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und einer Größe von 150 cm. Danach gelten keine Einschränkungen.

Fahrzeuge mit Sicherheitsgurt:
Für Kinder unter 3 Jahren müssen in entsprechenden Rückhaltevorrichtungen sitzen. Für Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm gilt das ebenfalls. Diese müssen mit dem Gurt fixiert werden. Dabei gilt die Regel: "Dreipunktgurt vor Beckengurt". Bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr oder älter als 3 Jahre und einer Körpergröße von 150 cm gibt es keine Einschränkungen.

Achtung: Unsere Fahrzeuge haben meist nur vorn Gurte. Kinder unter 3 Jahren können somit auf der Beifahrerseite mit Kindersitz (ohne Isofix!) sitzen.


Welche Vorraussetzungen sind denn allgemein notwendig?

Wichtig ist:

  • gültiger Führerschein (mindestens 2 Jahre im Besitz)
  • Mindestalter ab 23 Jahren, hängt aber vom Fahrzeug ab (unter Mietpreise ist eine Auflistung zu finden)
  • Hinterlegen der entsprechenden Kaution

Über die Zeit habe ich bestimmt vergessen, wie man sowas fährt...

Das ist kein Problem. Vor jeder Fahrt bekommen Sie eine Einweisung von unserem fachkundigen Personal. Somit fühlen Sie sich sicher und ausreichend informiert für ihre Tour.


 Geldstrafen und Bußgelder

Natürlich kann es auch einmal vorkommen, dass Sie falsch geparkt haben oder geblitzt wurden. Dennoch muss nochmal gesagt werden: Sie als Mieter sind allein verantwortlich für Bußgelder, Geldstrafen und Strafanzeigen. Zahlen Sie das Bußgeld nicht freiwillig, müssen Sie mit höheren Kosten aufgrund von Bearbeitungsgebühren rechnen.


 Wie verhalte ich mich im Fahrzeug?

Wir bitten darum, in den Fahrzeugen nicht zu rauchen, damit sich auch der nächste Mieter eine Nase Trabigeruch genehmigen kann.

Hunde müssen draußen bleiben – das gilt auch für unsere Rostlauben. Wir möchten gerne alles lange in dem guten Zustand erhalten und auch Tier-Allergikern die Möglichkeit für die Fahrzeugmietung geben.

Unsere Fahrzeuge dürfen sich in Dresden und naher Umgebung bis 50 km Umkreis bewegen.


Was passiert bei einer Panne?

Unsere Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet, jährlich vom TÜV überprüft und befinden sich in einwandfreiem Zustand. Dennoch können aufgrund des Alters unvorhersehbare technische Defekte auftreten, für die keine Haftung übernommen werden kann.

Bei unvorhersehbarem Totalausfall des Fahrzeugs vor und während der Mietdauer ist der Vermieter nicht zu Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet. Dies liegt ausdrücklich im Kulanzverhalten des Vermieters. Wird jedoch ein Ersatzwagen gestellt, überträgt sich das Mietverhältnis zu gleichen Bedingungen auf den Ersatzwagen. Wird kein Ersatzfahrzeug gestellt und ist der Totalausfall nicht durch den Mieter verschuldet worden, erstattet der Vermieter den Mietpreis der folgenden Miettage vollständig.


Wie erhalte ich meine Kaution zurück?

Zu unseren Büro Öffnungszeiten können Sie sich die Kaution nach Absprache in Bar abholen.
Fällt diese Option weg, überweisen wir die Kaution einfach wieder zurück.
Das kann bis zu 4 Wochen betragen. Meistens erhalten Sie diese jedoch nach 1-2 Wochen zurück.